Wärmeplanung & Beteiligung: Was sollte ich jetzt wissen?
1. Stadt – Land – Wer ist momentan betroffen und warum?
Das Gebäudeenergiegesetz bzw. „Heizungsgesetz“ und die Wärmeplanung erhitzen buchstäblich die Gemüter, vor allen Dingen auf dem Land. Denn hier müssen viele autark und dezentral heizen und nutzen u.a. Öl oder Pelletheizungen für die Wärmeversorgung. Mit dem Vorhaben der Ampelkoalition für die Wärmewende sind Existenzängste und Planungsunsicherheit verbunden. Was sind die Pläne, bis wann muss ich eine andere Heizung einbauen und kann ich mir das überhaupt leisten? Gibt es hierzu finanzielle Unterstützung und welche Lösung ist überhaupt umsetzbar? Hier soll das Wärmeplanungsgesetz Abhilfe schaffen, indem es die Länder verpflichtet eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, um die Heizinfrastruktur klimaneutral zu gestalten.
2. Was sieht das Wärmeplanungsgesetz konkret vor und bis wann?
Das Bundesklimagesetz ist der rechtliche Rahmen für das Wärmeplanungsgesetz. Demnach sind Kommunen je nach Größe dazu verpflichtet, bis 2026 (wenn sie über 100.000 Einwohner*innen haben), bzw. bis 2028 (bei mehr als 10.000 Einwohner*innen) Wärmepläne aufzustellen. In einigen Bundesländern gibt es bereits eine gesetzlich vorgeschriebene, kommunale Wärmeplanung – das neue Gesetz schafft nun eine bundesweit einheitliche Regelung. Hintergrund des Gesetzes ist, dass ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland in Haushalten für Heizung und Warmwasser verwendet wird. Momentan kommen davon nur ca. 20% aus erneuerbaren Quellen. Bei der Fernwärme sind es 17%. Dementsprechend soll zunächst auch ein Fokus auf der Steigerung des Verbrauchs von erneuerbaren Energien in den Fernwärmenetzen liegen.
3. Was hat das alles mit Beteiligung zu tun?
Tatsächlich einiges. Kommunen sind verpflichtet, als Teil der Wärmeplanung Bürger*innen konkret zu beteiligen und mit einzubeziehen z.B. beim Kartieren von derzeit vorhandenen zentralen und dezentralen Wärmenetzwerken. Darüber hinaus ist das Erfassen vom Ist-Zustand mit der Erhebung vieler Daten verbunden, z.B. dem Energieverbrauch, von Art und Alter der Heizanlangen und der Betriebsdauer. Bedarf überarbeitet und aktualisiert werden.
4. Wer hat sich schon auf den Weg gemacht?
Die Stadt Oldenburg hat beispielsweise im Zuge des „Klimaschutzplans Oldenburg 2035“ ein Maßnahmenpaket zur Wärmeverbundplanung veröffentlicht. Im ersten Schritt soll der Gebäudebestand analysiert werden. Dann soll gemeinsam mit Expert*innen lokaler Forschungsinstitute ein Konzept zur Umstellung eines Quartiers auf CO2-freie Wärmeversorgung erstellt werden. Anschließend sollen Menschen in Nahwärmegebieten dazu verpflichtet werden, sich an ein umweltfreundliches Heizsystem anzuschließen. Hierfür will die Stadt Übergangslösungen schaffen – wie zum Beispiel das Vermieten von Heizanlagen an Haushalte, die ihre alte Anlage austauschen müssen. Es soll außerdem ein Bürger*innendialog zur Zukunft des Gasnetzes stattfinden.
Auch die Stadt Offenburg gilt als Vorreiterin, was die Wärmeplanung angeht. Auf der Dialogplattform der Stadt konnten Bürger*innen 2021 vorgeschlagene Maßnahmen für eine klimafreundliche Zukunft in Offenburg bewerten. Mit dabei: Die kommunale Wärmeplanung. Infolge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Gemeinderat einen Aktionsplan für ein klimaneutrales Offenburg bis 2040 beschlossen. Zentrale Bestandteile des Klimaschutzkonzeptes sind Fernwärme, energetische Sanierungen und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Konzept zur Wärmeplanung wird aktuell ausgearbeitet.
Freiburgs Gemeinderat hat bereits 2021 einen Masterplan Wärme beschlossen, der nun Schritt für Schritt umgesetzt wird. Bürger*innen können sich außerdem bei Online-Veranstaltungen über klimaneutrale Wärmeversorgung in ihrer Stadt informieren.
In München findet aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Bürger*innen können einzelne Bestandteile des Entwurfs kommentieren, bewerten und Fragen dazu stellen.
5. Welche Förderung gibt es für Kommunen?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können Kommunen unterschiedliche Förderungen für ihre kommunale Wärmeplanung erhalten. Die Förderprogramme der BEW zielen darauf ab, die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zu unterstützen. Die Förderung umfasst Transformationspläne, die systemische Förderung für Neubauten und Bestandsnetze, Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen und die Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmemengen aus Solarthermieanlagen und strombetriebenen Wärmepumpen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Modul und beträgt bis zu 2 Millionen Euro für Transformationspläne und bis zu 100 Millionen Euro für systemische Förderung.
6. Wo bekomme ich mehr Informationen?
Kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – Antworten auf 10 wichtige Fragen (difu.de)